Spezialisierung: Berufsbetreuer

Steuerberatung für
Berufsbetreuer.

Sie kümmern sich um Ihre Betreuten - wir kümmern uns um Ihre Steuern. EÜR, Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 16k UStG, Fahrtkostenoptimierung und Steuererklärungen Ihrer Betreuten: alles aus einer Hand, 100 % digital.

Ihre Steuerbasis
Berufsbetreuer · 2026
geregelt
  • Einkommensteuer erledigt
  • Umsatzsteuer-Befreiung geprüft
  • Fahrtkosten optimiert abgerechnet
  • EÜR & Buchhaltung fertig
100% digital
persönlich
Berufsbetreuer als Mandantenschwerpunkt
StBK Hessen zugelassen
DATEV-Kanzlei
100 % digital - bundesweit
15-Min-Analyse gratis

Berufsbetreuer sind ein Sonderfall.

Ihr Beruf kennt Regeln, die kein durchschnittlicher Steuerberater im Alltag sieht. Das macht im Zweifel den Unterschied - nicht nur steuerlich, sondern vor allem im täglichen Miteinander.

„Sie kümmern sich um Ihre Betreuten. Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen Pflichten."

Markus Dorsch
Markus Dorsch Gründer · Steuerberater
01

Wir sprechen Ihre Sprache.

Sie müssen uns nicht erklären, was eine Betreuervergütung ist oder wie die monatliche Pauschale steuerlich zu erfassen ist. Wir kennen Ihren Berufsalltag.

02

Wir denken für Sie mit.

Neue Regelungen, Fristen, steuerliche Spielräume - wir melden uns bei Ihnen, bevor es knapp wird. Proaktiv statt reaktiv.

03

Wir sind erreichbar.

Ein fester Ansprechpartner, kurze Wege, zeitnahe Antworten. Keine Warteschleifen, kein Weiterverbinden.

04

Wir bleiben an Ihrer Seite.

Steuerberatung ist keine Einmalsache. Wir begleiten Sie Jahr für Jahr - mit einem Blick, der über die nächste Erklärung hinausgeht.

05

Wir setzen Ihr Recht durch.

Wir führen Diskussionen mit dem Finanzamt auf Augenhöhe - und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.

Alles, was Berufsbetreuer steuerlich brauchen

Kein Fachchinesisch, keine Überraschungen - einfach gute Steuerberatung, die zu Ihrem Beruf passt.

EÜR & Buchhaltung

Einnahmen-Überschuss-Rechnung - fristgerecht & DATEV-konform
Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG - optimiert für Berufsbetreuer. Wir erfassen Ihre Einnahmen und Betriebsausgaben, erstellen die EÜR fristgerecht und sorgen für maximalen Betriebsausgabenabzug.
§ 4 Abs. 3 EStG
DATEV-konform
Fristgerechte Abgabe
Betriebsausgabenabzug

Steuererklärungen

Einkommensteuer, Anlage S & Vorauszahlungen
Einkommensteuer mit Anlage S und Jahreserklärungen - wir kümmern uns um alles, Sie unterschreiben nur noch. Inklusive Prüfung von Vorauszahlungen und Fristverlängerungen. Da Ihre Betreuungsleistungen nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG umsatzsteuerbefreit sind, fallen Umsatzsteuer-Voranmeldungen in der Regel nicht an.
Einkommensteuer + Anlage S
USt-Befreiung berücksichtigt
Vorauszahlungen prüfen
Fristverlängerungen

Umsatzsteuer-Beratung

Befreiung nach § 4 Nr. 16k UStG prüfen & optimieren
Wir prüfen, ob Ihre Leistungen nach § 4 Nr. 16k UStG umsatzsteuerbefreit sind, beraten zur Kleinunternehmerregelung und klären den Vorsteuerabzug. So finden wir die steuerlich beste Lösung für Ihre Situation.
§ 4 Nr. 16k UStG Prüfung
Kleinunternehmerregelung
Vorsteuerabzug klären
Nebenleistungen absichern

Fahrtkosten & Arbeitszimmer

Fahrtkostenoptimierung & steuerliche Absetzbarkeit
Als Berufsbetreuer sind Sie viel unterwegs - zu Betreuten, Gerichten, Behörden. Wir optimieren Ihre Fahrtkosten (Pauschale, Fahrtenbuch oder 1%-Methode) und prüfen die steuerliche Absetzbarkeit Ihres Arbeitszimmers.
Kilometerpauschale
Fahrtenbuch vs. 1%-Methode
Häusliches Arbeitszimmer
Reisekosten & Verpflegung

Abgrenzung der Tätigkeiten

Betreuungstätigkeit vs. andere Einkünfte sauber trennen
Viele Berufsbetreuer üben neben der Betreuungstätigkeit weitere Tätigkeiten aus. Wir sorgen für eine saubere steuerliche Abgrenzung, damit Ihre Betreuungseinkünfte korrekt erfasst werden und keine ungewollten steuerlichen Folgen entstehen.
Abgrenzung Betreuung / Nebentätigkeit
Korrekte Einkunftsart
Steuerliche Zuordnung
Risiken vermeiden

Steuern Ihrer Betreuten

Steuererklärungen für Ihre Betreuten - wir entlasten Sie
Wir entlasten Sie in der Doppelrolle: Steuererklärungen für Ihre Betreuten, Rentnerbesteuerung, Kommunikation mit dem Finanzamt - alles aus einer Hand, damit Sie sich auf die Betreuung konzentrieren können.
Betreuten-Steuererklärungen
Rentnerbesteuerung
Finanzamtskommunikation
Doppelrolle entlasten

Gründungsberatung

Finanzamt-Anmeldung, Registrierung & Investitionsplanung
Neu als Berufsbetreuer? Wir begleiten Sie von der Gewerbeanmeldung über die Finanzamt-Anmeldung bis zum Investitionsabzugsbetrag. Ein strukturierter Start, damit Sie von Anfang an richtig aufgestellt sind.
Gewerbeanmeldung
Finanzamt-Anmeldung
Investitionsabzugsbetrag
Strukturierter Start

15 Minuten, die sich rechnen.

Wir schauen uns Ihre Steuersituation an und sagen Ihnen ehrlich, ob wir helfen können - und wie viel.

Steuerliche Besonderheiten Ihres Berufs.

Als Berufsbetreuer gelten für Sie spezielle Regeln. Hier die wichtigsten - und warum ein spezialisierter Steuerberater den Unterschied macht.
§

Einkunftsart: § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Freiberufliche Einkünfte - keine Gewerbesteuer
Berufsbetreuer erzielen Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Die Tätigkeit ist nicht gewerblich, dennoch ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Steuerlich bedeutet das: keine Gewerbesteuerpflicht, aber EÜR-Pflicht nach § 4 Abs. 3 EStG. Die Vergütung erfolgt als Fallpauschale nach Qualifikation und Betreuungsform (Heim oder Zuhause).
§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG
Keine Gewerbesteuer
Fallpauschale nach Qualifikation
Gewerbeanmeldung erforderlich
§

Umsatzsteuerbefreiung: § 4 Nr. 16k UStG

Befreiung für Betreuungsleistungen
Leistungen der rechtlichen Betreuung sind unter bestimmten Voraussetzungen nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Befreiung gilt für Betreuungsleistungen nach §§ 1814 ff. BGB. Achtung: Nebenleistungen (z.B. Vermögensverwaltung über das gesetzliche Maß hinaus) können umsatzsteuerpflichtig sein.
§ 4 Nr. 16k UStG
§§ 1814 ff. BGB
Vorsteuerabzug-Ausschluss
Nebenleistungen prüfen
§

Abgrenzung der Tätigkeiten

Betreuung vs. andere Einkünfte sauber trennen
Viele Berufsbetreuer üben neben der Betreuungstätigkeit weitere Tätigkeiten aus - z.B. als Anwalt oder Vermögensverwalter. Die steuerliche Abgrenzung zwischen Betreuungseinkünften und anderen Einkünften ist entscheidend - sowohl für die korrekte Einkunftsermittlung als auch für die Umsatzsteuerbefreiung. Wir sorgen dafür, dass jede Tätigkeit richtig zugeordnet wird.
Tätigkeitsabgrenzung
Korrekte Zuordnung
Nebentätigkeiten prüfen
Risiken vermeiden
§

Fahrtkosten & Arbeitszimmer

Optimierung der größten Kostenblöcke
Fahrtkosten zu Betreuten, Gerichten und Behörden sind ein zentraler Kostenblock. Wir prüfen, welche Methode für Sie am günstigsten ist: Kilometerpauschale, Fahrtenbuch oder 1%-Methode. Dazu kommt die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers - Tagespauschale oder tatsächliche Kosten.
Kilometerpauschale
Fahrtenbuch vs. 1%-Methode
Häusliches Arbeitszimmer
Tagespauschale / tatsächliche Kosten
§

Betriebsausgaben & Absetzbarkeit

Optimierungspotenzial für Ihre Praxis
Berufsbetreuer können zahlreiche Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen: Bürokosten (anteilig bei häuslichem Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG), Fahrtkosten zu Betreuten und Gerichten, Fortbildungskosten, Berufshaftpflichtversicherung, Fachliteratur und Betreuungssoftware. Wir identifizieren sämtliche Absetzungsmöglichkeiten.
Häusliches Arbeitszimmer
Fahrtkosten-Pauschale
Fortbildungskosten
Versicherungsbeiträge
§

Buchführungs- und Mitwirkungspflichten

§§ 140 ff. AO und § 90 AO korrekt erfüllen
Buchführungspflichten richten sich grundsätzlich nach den §§ 140 ff. AO, die allgemeinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Finanzamt nach § 90 AO. Hinzu kommen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (§§ 143, 147 AO) - mit einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren für Buchungsbelege. Wir sorgen für eine revisionssichere, DATEV-konforme Aufzeichnung und die rechtzeitige Abgabe aller Erklärungen.
§§ 140 ff. AO
§ 90 AO Mitwirkung
DATEV-konform
Revisionssicherheit

Sie verdienen einen Steuerberater, der mitdenkt.

Nicht einen, dem Sie erklären müssen, was ein Berufsbetreuer ist. Sondern einen, der es bereits weiß.

Was andere Berufsbetreuer sagen.

„Mein alter Steuerberater kannte den Unterschied zwischen § 18 und § 15 EStG nicht mal. Bei Gadus musste ich nichts erklären - die wissen, wie Berufsbetreuer arbeiten. Meine EÜR war in zwei Wochen fertig, die Umsatzsteuerbefreiung korrekt beantragt."

P
Dr. Petra M.
Berufsbetreuerin, 23 Betreuungen, München

„Ich hatte Fragen zur Fahrtkostenoptimierung und Arbeitszimmer-Absetzung - innerhalb eines Tages hatte ich eine fundierte Antwort mit konkretem Handlungsvorschlag. Bei meinem vorherigen Steuerberater hätte ich wochenlang gewartet."

S
Stefan R.
Berufsbetreuungspraxis, 41 Betreuungen, Berlin

„Die Abgrenzung meiner verschiedenen Tätigkeiten war immer ein Problem. Gadus hat die steuerliche Zuordnung sauber aufgesetzt und alles korrekt dokumentiert. Endlich ein Steuerberater, der meine Sprache spricht - und alles läuft digital."

A
Angela K.
Einzelbetreuerin, 12 Betreuungen, Köln

In 4 Schritten zur sorgenfreien Steuer

Kostenlose Analyse

In 15 Minuten erfassen wir Ihre steuerliche Situation als Berufsbetreuer - unverbindlich und konkret.

Transparentes Angebot

Sie erhalten ein klares Pauschalangebot - planbar, fair und ohne versteckte Kosten, passend zu Ihrem Leistungsumfang.

Digitales Onboarding

DATEV-Zugang einrichten, Belege digital übermitteln, Prozesse festlegen - in wenigen Tagen startklar.

Laufende Betreuung

Wir kümmern uns vorausschauend um Ihre Steuern - Sie konzentrieren sich auf Ihre Betreuten.

Noch unsicher? Fragen kostet nichts.

Rufen Sie an, schreiben Sie - oder nutzen Sie das Formular. Wir melden uns persönlich.

Diplom Finanzwirt (FH) Markus Dorsch, Steuerberater
SteuerberaterStBK Hessen

Diplom Finanzwirt (FH) Markus Dorsch,
Steuerberater

Nach seinem dualen Studium an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege sammelte Markus Dorsch umfassende Berufserfahrung im Finanzamt - von der Umsatzsteuer über die Arbeitnehmerveranlagung bis hin zu Gewinneinkünften. Nach erfolgreichem Steuerberaterexamen war er als Steuerberater in einer mittelständischen Steuerberatungskanzlei tätig. Anschließend gründete er die Gadus Steuerberatung GmbH mit dem Anspruch, moderne digitale Prozesse mit persönlicher Beratung auf Augenhöhe zu verbinden.

Diplom-Finanzwirt (FH)
Steuerberaterexamen
Ehem. Finanzverwaltung - kennt beide Seiten
Bundesweit digital tätig
Jetzt kennenlernen

Starke Partner an Ihrer Seite

Als Teil eines qualifizierten Beraternetzwerks vermitteln wir Ihnen bei Bedarf zuverlässig den Kontakt zu Spezialisten - damit Sie in jeder Situation den richtigen Ansprechpartner an Ihrer Seite haben.

Rechtsanwälte
Banken
Unternehmensberater
Notare

Das fragen uns Berufsbetreuer am häufigsten.

Ja. Betreuungsvergütung nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zählt zu den freiberuflichen Einkünften, nicht zu Gewerbeeinkünften. Daraus folgt: keine Gewerbesteuer. Eine Gewerbeanmeldung ist dennoch erforderlich - die Tätigkeit selbst ist aber nicht gewerblich im steuerlichen Sinne.
Betreuungsvergütung ist unter bestimmten Bedingungen umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 16k UStG. Wir prüfen, ob Ihre Situation diese Befreiung erfüllt und wie Sie eventuell Vorsteuer erstatten können.
Ja, Freiberufler müssen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) einreichen. Wir erstellen diese fristgerecht und vollständig.
Als Berufsbetreuer haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Kilometerpauschale, Fahrtenbuch oder 1%-Methode. Welche Variante für Sie am günstigsten ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab - Anzahl der Betreuungen, Entfernungen und Fahrzeugkosten. Wir berechnen alle Varianten und wählen die optimale Lösung.
Betriebsausgaben wie Bürokosten, Fahrtkosten, Fortbildung, Versicherungen und Gebühren können in voller Höhe abgesetzt werden. Manche Kosten (z.B. Arbeitszimmer) unterliegen Besonderheiten. Wir optimieren Ihren Kostenabzug.
Möglichkeiten: Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen, E-Auto steuerlich optimal einsetzen, Fahrtenbuch führen, Betriebsausgaben optimieren, Sonderausgaben nutzen, Eigennutzung Arbeitszimmer abgrenzen, Vorauszahlungen optimieren. Wir analysieren Ihre Situation gezielt und schlagen konkrete Maßnahmen vor.

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mandant@gadus-steuerberatung.de
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