Spezialisierung: Sachverständige & Gutachter

Steuerberatung für
Sachverständige.

Ihre Gutachten leben von Präzision. Ihre Steuererklärung sollte es auch. Freiberufliche Einordnung, Reisekosten, Berufshaftpflicht und Umsatzsteuer-Fragen - alles sauber aufgesetzt und prüfungsfest dokumentiert.

Steuer-Dossier 2026
Sachverständigen-Praxis · Jahresübersicht
prüfungsfest
Einkunftsart § 18 EStG Freiberuflich
Umsatzsteuer geprüft regelbesteuert
Honorare 24 Gutachten erfasst
Reisekosten € 2.840 dokumentiert
Berufshaftpflicht € 1.260 abgesetzt
§ 18 EStG geprüft
Freiberuflich
Sachverständige als Mandantenschwerpunkt
StBK Hessen zugelassen
DATEV-Kanzlei
100 % digital bundesweit
15-Min-Analyse gratis

Sachverständige arbeiten präzise.

Freiberufliche Einordnung, Reisekosten, Berufshaftpflicht, Umsatzsteuer-Fragen, Haftungsthemen - im Alltag sind es die feinen Details, die im Zweifel den Unterschied machen. Wir kennen sie und halten Ihre Steuer ebenso präzise wie Ihre Gutachten.

„Sie rechnen genau für Ihre Auftraggeber. Wir rechnen genauso genau für das Finanzamt. Beide Seiten müssen stimmen."

Markus Dorsch
Markus Dorsch Gründer · Steuerberater
01

Wir kennen Ihren Berufsalltag.

Gerichts- und Privatgutachten, Ortstermine, Honorare - Sie müssen uns nichts erklären. Wir kennen die Besonderheiten der Sachverständigen-Tätigkeit und sprechen Ihre Sprache.

02

Wir rechnen prüfungsfest.

Ob § 18 EStG, Honorare aus Gerichts- und Privatgutachten, Reisekosten oder Abgrenzung zur Gewerblichkeit - wir dokumentieren nachvollziehbar und prüfungssicher. Keine Lücken, keine Überraschungen bei der Betriebsprüfung.

03

Wir sind schnell erreichbar.

Wenn ein Mandant oder Auftraggeber Rückmeldung braucht, können Sie nicht warten. Fester Ansprechpartner, klare Wege, zeitnahe Antworten.

04

Wir begleiten Sie langfristig.

Ob Sie gerade öffentlich bestellt werden, Ihre Gutachterpraxis ausbauen oder die Nachfolge regeln - wir denken langfristig und begleiten Sie durch die verschiedenen Phasen Ihrer Tätigkeit.

Egal, worauf Sie spezialisiert sind.

Jedes Fachgebiet hat steuerliche Eigenheiten. Wählen Sie Ihren Bereich - wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt.

Immobilien & Bau-Gutachter

  • Hohe Fahrtkosten zu Ortsterminen Kilometerpauschale vs. tatsächliche Kosten: wir prüfen, welcher Ansatz für Sie steuerlich günstiger ist.
  • Abgrenzung gewerblich / selbständig Vermittlungs- oder Makleraktivitäten sind in der Regel gewerbliche Tätigkeiten. Wir grenzen Ihre Tätigkeitsbereiche sauber ab und dokumentieren die Einordnung gegenüber dem Finanzamt.
  • Investitionen in Mess- und Drohnentechnik richtig abschreiben oder mit § 7g EStG vorab steuermindernd ansetzen.
  • Berufshaftpflicht mit hohen Deckungen vollumfänglich als Betriebsausgabe erfassen und Prämien steuerlich optimieren.

Alles, was Sachverständige steuerlich brauchen

Spezialisiert auf Freiberuflichkeit, Reisekosten, Umsatzsteuer und Haftungsthemen. Sie liefern Gutachten, wir liefern Sicherheit.

Buchhaltung & EÜR

Einnahmen-Überschuss-Rechnung - fristgerecht und DATEV-konform
Wir erfassen Ihre Honorare, Auslagen und Betriebsausgaben digital, erstellen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder bei Bedarf einen Jahresabschluss. DATEV-konform, fristgerecht und mit optimiertem Betriebsausgabenabzug.
DATEV-konform
§ 4 Abs. 3 EStG EÜR
Fristgerechte Abgabe
Betriebsausgabenabzug

Berufshaftpflicht & Versicherungen

Voll abzugsfähig - wenn richtig erfasst und dokumentiert
Berufshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, Fortbildungen, Fachliteratur, ggf. Mitgliedsbeiträge in Berufsverbänden - bei Sachverständigen kommt da einiges zusammen. Wir sorgen dafür, dass diese Positionen sauber als Betriebsausgaben erfasst und steuerlich vollumfänglich genutzt werden.
Berufshaftpflicht
Vermögensschadenhaftpflicht
Fachliteratur & Fortbildung
Verbandsbeiträge

Umsatzsteuer-Beratung

Inklusive Befreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für medizinische Gutachten
Umsatzsteuerliche Behandlung von Privatgutachten, Gerichtsgutachten und speziellen Fällen wie medizinischen Gutachten nach § 4 Nr. 14 UStG. Wir prüfen jede Konstellation und sichern die richtige umsatzsteuerliche Einordnung Ihrer Honorare.
§ 4 Nr. 14 UStG bei Medizin
Kleinunternehmerregelung
Vorsteuerabzug
Privat vs. Gericht

Steuererklärungen & Gewerbesteuer-Check

Einkommensteuer mit Anlage S - Freiberuflichkeit fundiert geprüft
Wir erstellen Einkommensteuer mit Anlage S, Umsatzsteuer-Jahreserklärung und prüfen im Einzelfall, ob Ihre Tätigkeit freiberuflich einzuordnen ist oder Gewerbesteuerpflicht droht. Aus meiner Zeit im Finanzamt kenne ich die Argumentationslinien zu solchen Abgrenzungsfragen - das hilft, Ihre Einstufung sauber zu begründen.
Anlage S Freiberufler
USt-Jahreserklärung
Gewerbesteuer-Check
Abgrenzung gewerblich/freiberuflich

Reisekosten & Auslagen

Ortstermine sauber abgerechnet und steuerlich optimiert
Fahrtkosten zu Ortsterminen, Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwand, Materialauslagen - wir sorgen dafür, dass alle Reisekosten und Auslagen steuerlich vollständig erfasst und die richtigen Pauschalen genutzt werden.
Kilometerpauschale
Verpflegungsmehraufwand
Übernachtungskosten
Auslagenersatz

Gründung & Freiberuflichkeit sichern

Von der Bestellung bis zur Gewerbesteuer-Abgrenzung
Sie werden gerade öffentlich bestellt und vereidigt oder haben eine Neugründung geplant? Wir klären Rechtsform, Anmeldung, Freiberuflichkeit, Berufshaftpflicht-Gestaltung und strukturieren einen sauberen Start.
Finanzamt-Anmeldung
§ 18 EStG sichern
Rechtsformwahl
Berufshaftpflicht-Gestaltung

15 Minuten, die sich rechnen.

Kurzes Gespräch, klare Einschätzung. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir passen und was Sie von uns erwarten können - ohne Vertrag, ohne Haken.

Steuerliche Besonderheiten für Sachverständige.

Sechs Themen, bei denen wir als Steuerberater den feinen Unterschied machen - von der Einkunftsart bis zu Reisekosten und Berufshaftpflicht.
§

§ 18 EStG - Freiberuflich oder gewerblich?

Einzelfallprüfung mit Finanzamt-Erfahrung
Ob Ihre Tätigkeit als Sachverständiger freiberuflich nach § 18 EStG oder gewerblich einzuordnen ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist im Einzelfall, ob Sie ein entsprechendes Qualifikationsniveau einer „wissenschaftlich ähnlichen" Tätigkeit erreichen. Genau diese Abgrenzungsfragen habe ich während meiner Zeit im Finanzamt selbst bearbeitet - ich weiß, worauf das Finanzamt schaut, und kann Ihre Einstufung fundiert begründen.
Einzelfallprüfung
Qualifikationsnachweis
Finanzamt-Erfahrung
Argumentation gegenüber FA
§

§ 7g EStG - Investitionsabzugsbetrag

Steuern senken, bevor die Investition kommt
Messgeräte, Spezialhardware, Drohnen, Fahrzeuge, Software-Lizenzen - Sachverständige investieren oft erheblich in ihr Werkzeug. Mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG lässt sich ein Teil der geplanten Anschaffungskosten schon vorab steuermindernd geltend machen. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe das für Sie sinnvoll ist.
Bis zu 50 % Abzug
Planung 3 Jahre vorab
Gewinnschwelle prüfen
Sonderabschreibung
§

§ 4 Nr. 14 UStG - Med. Gutachten

USt-Befreiung für medizinische Leistungen
Medizinische Gutachten im therapeutischen Kontext sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit - gutachterliche Tätigkeiten ohne therapeutischen Bezug dagegen nicht. Die Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen und sauber zu dokumentieren. Hier lauern Fallstricke mit Nachzahlungspflicht.
§ 4 Nr. 14 UStG
Therapeutischer Zweck
EuGH-Rechtsprechung
Einzelfall-Dokumentation
§

Abgrenzung gewerbliche / freiberufliche Tätigkeit

Im Einzelfall fundiert geprüft und gegenüber FA begründet
Ob Ihre Sachverständigentätigkeit überhaupt freiberuflich ist, entscheidet sich an Qualifikation und Tätigkeitsbild im Einzelfall. Daneben gilt: Wer zusätzlich gewerbliche Leistungen erbringt (z. B. Immobilienverkauf, Beratungsdienstleistungen ohne Gutachtencharakter), riskiert eine gewerbliche Einstufung der gesamten Tätigkeit. Aus meiner früheren Tätigkeit im Finanzamt kenne ich die Bewertungskriterien aus erster Hand - so können wir Ihre Einordnung fundiert herleiten und gegenüber dem Finanzamt belastbar vertreten.
Tätigkeitsabgrenzung
Getrennte Sphären
Finanzamt-Dokumentation
Rechtsformgestaltung
§

Reisekosten & Nebenkosten

Pauschalen und tatsächliche Kosten - was steuerlich wirklich zählt
Fahrtkosten zu Ortsterminen, Übernachtungen, Verpflegungspauschalen - in Ihrer Steuererklärung kommt es auf den richtigen Ansatz an. Viele Sachverständige verschenken hier bares Geld, weil Positionen nicht erfasst oder falsch zugeordnet werden. Wir bauen das systematisch auf.
0,30 € Kilometerpauschale
Verpflegungsmehraufwand
Übernachtung belegt
Nebenkosten-Ansatz
§

Berufshaftpflicht & Vorsorge

Betrieblich veranlasste Prämien absetzen
Die Berufshaftpflichtversicherung für Sachverständige ist betrieblich veranlasst und in voller Höhe abzugsfähig. Das gilt auch für Rechtsschutz im betrieblichen Bereich, ggf. Mitgliedsbeiträge in Berufsverbänden und spezielle Sachverständigen-Versicherungen. Wir prüfen Ihren Bestand und optimieren, wo sinnvoll.
Berufshaftpflicht abzugsfähig
Verbandsbeiträge
Rechtsschutz betrieblich
Private vs. betrieblich

Präzision auf beiden Seiten.

In Deutschland gibt es rund 50.000 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie zahlreiche freie Gutachter. Die wenigsten haben einen Steuerberater, der die Besonderheiten ihrer Tätigkeit wirklich kennt. Ein kurzes Gespräch reicht, um zu klären, ob wir zueinander passen.

Was andere Sachverständige sagen.

„Reisekosten, Nebenkosten, Berufshaftpflicht - das Thema ist steuerlich komplexer, als viele denken. Gadus hat mir ein System aufgesetzt, mit dem ich meine Sachverständigentätigkeit sauber dokumentiere. Und das Finanzamt akzeptiert alles."

C
Claudia R.
Kfz-Sachverständige, Hanau

„Ich erstelle medizinische Gutachten und da ist die USt-Befreiung nach § 4 Nr. 14 UStG ein eigenes Thema. Bei Gadus bekomme ich fachlich fundierte Antworten - nicht das Übliche aus der Standard-Kanzlei. Merkt man."

W
Dr. Werner K.
Medizinischer Sachverständiger, Marburg

In 4 Schritten zur sorgenfreien Steuer

Kostenlose Analyse

In 15 Minuten erfassen wir Ihre steuerliche Situation als Sachverständiger - unverbindlich und konkret.

Transparentes Angebot

Sie erhalten ein klares Pauschalangebot - planbar, fair und ohne versteckte Kosten, passend zu Ihrem Leistungsumfang.

Digitales Onboarding

DATEV-Zugang einrichten, Belege digital übermitteln, Prozesse festlegen - in wenigen Tagen startklar.

Laufende Betreuung

Wir kümmern uns vorausschauend um Ihre Steuern - Sie konzentrieren sich auf Ihre Gutachten.

Noch unsicher? Fragen kostet nichts.

Anruf, Mail oder Formular - uns egal. Hauptsache Sie melden sich. Wir dann bei Ihnen.

Diplom Finanzwirt (FH) Markus Dorsch, Steuerberater
SteuerberaterStBK Hessen

Diplom Finanzwirt (FH) Markus Dorsch,
Steuerberater

Nach seinem dualen Studium an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege sammelte Markus Dorsch umfassende Berufserfahrung im Finanzamt - von der Umsatzsteuer über die Arbeitnehmerveranlagung bis hin zu Gewinneinkünften. Nach erfolgreichem Steuerberaterexamen war er als Steuerberater in einer mittelständischen Steuerberatungskanzlei tätig, bevor er die Gadus Steuerberatung GmbH gründete.

Diplom-Finanzwirt (FH)
Steuerberaterexamen
Ehem. Finanzverwaltung - kennt beide Seiten
Bundesweit digital tätig
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Starke Partner an Ihrer Seite

Als Teil eines qualifizierten Beraternetzwerks vermitteln wir Ihnen bei Bedarf zuverlässig den Kontakt zu Spezialisten - damit Sie in jeder Situation den richtigen Ansprechpartner an Ihrer Seite haben.

Rechtsanwälte
Banken
Unternehmensberater
Notare

Was fragen uns Sachverständige am häufigsten.

Pauschal lässt sich das nicht beantworten. § 18 EStG kommt für Sachverständige in Betracht, wenn Ihre Tätigkeit dem Niveau eines „wissenschaftlich Tätigen" entspricht - das ist im Einzelfall zu prüfen und hängt stark von Qualifikation, Methodik und Fachgebiet ab. Ich habe diese Abgrenzungsfragen während meiner Zeit im Finanzamt selbst bearbeitet und weiß, worauf es bei der Argumentation ankommt. So lässt sich Ihre Einordnung sauber begründen und gegenüber dem Finanzamt vertreten.
Das kommt darauf an: Honorare aus Sachverständigentätigkeit können freiberufliche Einkünfte nach § 18 EStG sein, sind aber nicht automatisch dort einzuordnen - entscheidend sind unter anderem Qualifikation und Tätigkeitsbild im Einzelfall. Wir prüfen Ihre konkrete Situation, erfassen Honorare sauber in der EÜR, klären die umsatzsteuerliche Behandlung und sorgen für die korrekte Zuordnung von Betriebsausgaben. Die Abrechnung gegenüber Gerichten und Auftraggebern selbst gehört nicht zu unseren Leistungen - dafür gibt es Spezialisten.
Nur bei medizinischen Gutachten mit therapeutischem Bezug greift § 4 Nr. 14 UStG. Reine Begutachtungen ohne Behandlungskontext oder alle übrigen Gutachter-Fachbereiche sind umsatzsteuerpflichtig. Die Abgrenzung entscheidet im Einzelfall - wir prüfen das mit Ihnen.
Reisekosten gehören in der Regel zu den Betriebsausgaben - Fahrtkosten, Übernachtung und Verpflegungsmehraufwand werden entsprechend der einkommensteuerlichen Vorgaben erfasst. Werden Auslagen den Auftraggebern weiterberechnet, fließen sie in der Regel als Betriebseinnahmen zu.
Berufshaftpflicht, Mitgliedsbeiträge in Berufsverbänden für Sachverständige, spezielle Sachverständigen-Versicherungen und Rechtsschutz für den betrieblichen Bereich sind in voller Höhe abzugsfähig. Wir prüfen Ihren Versicherungsbestand und sichern die Zuordnung zum Betriebsvermögen.
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Wir übernehmen die Daten von Ihrem bisherigen Steuerberater, klären Offene-Posten-Buchungen und sorgen für einen sauberen Übergang ohne Datenverlust. Sie müssen sich um nichts kümmern.

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Füllen Sie das kurze Formular aus - wir melden uns persönlich und schauen uns Ihre Situation an. Dauert 2 Minuten, spart bares Geld.

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Steuererklärungen
Reisekosten & Auslagen
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Rund 50.000 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in Deutschland - viele kämpfen mit ihrer Steuer allein. Machen Sie Schluss damit. 15 Minuten reichen, um zu sehen, ob wir zueinander passen.

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